Was ist im Verkehr erlaubt, was verboten? Unter Autofahrern halten sich einige Irrtümer wirklich erstaunlich lange. In manchen Fällen sind die Irrtümer der Autofahrer einfach nur ärgerlich, in anderen hingegen richtig gefährlich. Wir klären einige Irrtümer auf.
Abstand beim Autofahren ist zweitrangig
Nein. Auch wenn ein paar besonders gestresste Fahrer die Regeln ignorieren oder völlig vergessen. Die Abstandsregel ist als Gesetz formuliert. «Der Fahrzeugführer hat beim Hintereinanderfahren einen ausreichenden Abstand zu wahren, sodass er auch bei überraschendem Bremsen des voranfahrenden Fahrzeugs rechtzeitig halten kann.» Es gilt die Zwei-Sekunden-Regel oder, bis Tempo 100, der halbe Tachoabstand in Metern als Richtwert. Wenn die Scheinwerfer des nachfolgenden Autos nicht mehr im Rückspiegel zu sehen sind, dann ist dieses sicher zu nahe.
Beim Einfädeln in die Autobahn, müssen andere Platz machen
Falsch. Viele Autofahrer meinen fälschlicherweise, dass die Fahrzeuge auf dem rechten Fahrstreifen der Autobahn verpflichtet seien, mit einem Spurwechsel für die einfahrenden Autos Platz zu machen. Die gesetzliche Regel ist eindeutig: Die Fahrzeuge auf der Autobahn haben Vortritt. Auf dem Beschleunigungsstreifen sollte man sein Fahrzeug in einem mittleren Gang bis mindestens auf 80 km/h beschleunigen, bevor der linke Blinker gesetzt wird und die Spur gewechselt wird. Im mittleren Gang hat man die Möglichkeit, falls nötig nochmals Gas geben zu können, um sich im fliessenden Verkehr einzureihen.
Man darf immer auf der linken Spur fahren
Auch hier: Falsch. Es ist immer wieder zu beobachten, wie viele Autofahrer auf der Überholspur festkleben. In der Verkehrsverodnung steht klar und deutlich: «Auf Strassen mit mehreren Fahrstreifen in der gleichen Richtung ist der äusserste Streifen rechts zu benützen.» Legale Möglichkeiten ausser hoffen, dass der fehlbare Lenker Platz macht, gibt es nicht: Sowohl Lichthupe als auch Rechtsüberholen sind verboten und werden gebüsst.
Im Winter sind Winterreifen obligatorisch
Nein. Obwohl der Gebrauch von Winterpneus unter einer Temperatur von sieben Grad empfohlen wird, gibt es keine gesetzliche Verpflichtung dazu. Ein rechtzeitiger Reifenwechsel lohnt sich allerdings: Wenn bei winterlichen Verhältnissen mit den Sommerpneus der Verkehr behindert wird, muss man mit einer Busse rechnen. Bei einem Unfall wird man in der Regel zumindest von einem Mitverschulden ausgehen. Von Oktober bis Ostern (O bis O-Regel) sollten Winterpneus mit einer Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimeter verwendet werden.
Blinken ist immer Pflicht
Richtig. Jede Richtungsänderung muss mit Blinken angezeigt werden, um gefährliche Situationen zu verhindern. Blinkmuffel machen den Verkehr manchmal gar ineffizient. Denn ein Richtungswechsel kann oft so viel Vorsprung bieten, damit man z.B. in einem Kreisel schon losfahren kann.
Auf der Autobahn kann man immer die Höchstgeschwindigkeit fahren
Leider nein. Wenn die Strassenverhältnisse gut sind, muss die Mindestgeschwindigkeit von 80km/h eingehalten werden. Sind die Strassenverhältnisse allerdings schlecht, ist das Tempo von 120 nicht mehr erlaubt. Laut Bundesgericht muss man auch auf der Autobahn auf Sichtweite anhalten können.
Wenn man mit 0,3 Promille unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, spielt das keine Rolle
Falsch. Sie kriegen zwar keine Busse, wenn der Promillewert unter den gesetzlich erlaubten 0,5 ist – ein Gericht oder die Versicherung kann aber Mitverschulden anlasten, wenn sich nachweisen lässt, dass sich der Alkoholkonsum auf die Fahrtüchtigkeit ausgewirkt hat.
Wenn es an der Ampel Gelb wird, darf man noch Gas geben, um über die Kreuzung zu kommen
Falsch. Wer bei Gelb ohne Vollbremsung anhalten könnte und trotzdem weiterfährt, handelt gemäss Strassenverkehrsgesetz regelwidrig.
Wenn die Parkzeit abgelaufen ist, kann man ganz einfach den nächsten Parkplatz nehmen oder die Zeit verlängern
Falsch. Das Fahrzeug muss zuerst wieder in den Verkehr eingefügt werden. So will es das Gesetz. Es reicht nicht, den Wagen einfach auf ein anderes Parkfeld zu stellen.
Rechts vorbeifahren ist auf der Autobahn immer verboten
Falsch. Bei Einspurstrecken mit unterschiedlichen Fahrzielen ist rechts vorfahren erlaubt. Das gilt auch für eine Stausituation. Das anschliessende Wiedereinfädeln in die linke Fahrbahn jedoch gilt als Überholen und ist verboten. Auch rechts vorbeirollen auf der Autobahn ist erlaubt: Autofahrer, die bei dichtem Verkehr auf der Autobahn rechts an anderen Autos vorbeigerollt sind, müssten eine Busse und einen Ausweisentzug befürchten. Das Bundesgericht hielt in einem Fall jedoch fest, das passive Rechtsvorbeifahren bei dichtem Verkehr mittlerweile eine alltägliche Situation, die sich kaum vermeiden lasse und darum nicht zu büssen sei.
Es lohnt sich also sich hier und da, sich selbst über die herrschenden Regeln upzudaten. Das Bussgeld lässt sich doch besser in einen netten Restaurantbesuch oder in ein Geschenk für den Partner investieren…