Die Autobahn – in englischsprachigen Ländern zaubert dieses deutsche Wort einen verträumten Ausdruck in so manches Gesicht, denn nicht wenige Menschen verbinden damit in erster Linie eins, nämlich schnelles Fahren ohne Geschwindigkeitsbegrenzung. Doch die Frage ist: Ist das wirklich erlaubt?
Lassen Sie uns diese Frage doch gleich ein bisschen weiter fassen und herausfinden, was auf der Autobahn – der schweizerischen in diesem Fall – erlaubt ist und was nicht.
Während das Überholen rechts verboten ist, stimmte die grosse Kammer des Nationalrats erst kürzlich dafür, das Vorbeifahren rechts in bestimmten Fällen – beispielsweise langsamer Kolonnenverkehr auf der linken Spur – zuzulassen, um für flüssigeren Verkehr und mehr Platz auf der Strasse zu sorgen. Sie denken, vorbeifahren und überholen ist das Gleiche? Dann liegen Sie falsch und dieser Fehler könnte fatale Folgen haben, denn wenn Sie rechts überholen sollten, kann Ihnen der Führerschein entzogen werden. Beachten Sie daher bitte, dass ein Vorgang dann unter Überholen fällt, sobald Sie dafür den Fahrstreifen wechseln.
Fahren ohne Vignette?
Definitiv auf der Autobahn nicht erlaubt. Sollten Sie es doch versuchen und von der Polizei erwischt werden, dann zahlen Sie Bussgeld. Und das ist mitunter höher als der Preis einer Jahresvignette, daher sollten Sie sich vorher überlegen, ob sich das Risiko wirklich lohnt.
Fahren ohne Licht?
Das Fahren ohne Licht ist auf Schweizer Strassen auch bei Tag nicht zulässig. Erlaubt ist allerdings das Benutzen von in neueren Fahrzeugen oft vorhandenen sogenannten Tagfahrlichtern oder dem Abblendlicht, während das Standlicht – wie der Name ja bereits vermuten lässt – nicht gilt.
Telefonieren am Steuer?
Ist nur erlaubt, wenn Sie dafür die Freisprecheinrichtung nutzen. Telefonieren am Steuer oder das Bedienen von Kommunikations- und Informationssystemen können zum Entzug des Führerausweises, hohen Bussen oder sogar zu einer Freiheitsstrafe führen. Ausserdem ist zu beachten, dass das Telefonieren während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung – falls deswegen ein Unfall verursacht wurde – in der Unfallversicherung auch zu Leistungskürzungen wegen Grobfahrlässigkeit führen kann. Die Ordnungshüter kennen hier kein Pardon und greifen immer härter durch. Halten Sie sich daher am besten an das Motto: Handy am Steuer ist teuer und nutzen Sie, wenn sie wirklich telefonieren müssen, immer die Freisprecheinrichtung.
Geschwindigkeitsbegrenzungen
Übrigens, um noch die eingehende Frage zu beantworten: Ohne Geschwindigkeitsbegrenzung rasen gilt nicht – in der Schweiz liegt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit bei 120 km/h und wer sich nicht daran hält, wird mit heftigen Bussgeldern und einem Fahrverbot von bis zu mehreren Monaten bestraft. Und in Deutschland? Gibt es tatsächlich keine gesetzlich festgelegte Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn, sondern nur eine empfohlene Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.
Halten Sie sich also nicht nur an die Geschwindigkeitsbegrenzungen, sondern beachten Sie stets auch alle anderen Vorschriften, dann steht dem Fahrvergnügen – ausser einem Stau vielleicht – nichts mehr im Wege. Die richtige Musik dazu liefert die Band Kraftwerk mit dem Kult-Klassiker „Autobahn“ aus dem Jahr 1974.