Zahlen sagen mehr als tausend Worte. Wie die Elektromobilität aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken ist, zeigen die folgenden Fakten.
22,5 Prozent aller neu zugelassenen Personenwagen in der Schweiz waren 2021 mit Kabelanschluss. Weitere 21,9 Prozent der Neuwagen entfielen auf Voll- und Mildhybride ohne externe Lademöglichkeit.
30 000 Kilometer weit muss ein E-Auto durchschnittlich stromern, um den produktionsbedingten Mehrausstoss von CO2 zu amortisieren und weniger Treibhausgas zu produzieren als ein konventionell betriebenes Fahrzeug.
1888 stellte die Coburger Maschinenfabrik A. Flocken das erste Elektroauto her. Der 0,7 kW leistende E-Kutschenwagen beschleunigte auf 10 km/h. Die Geschichte der E-Mobilität begann aber schon früher: Zwischen 1832 und 1839 konstruierte der schottische Erfinder Robert Anderson einen dreirädrigen Stromer.
1899 knackte erstmals ein Strassenfahrzeug die 100 km/h-Grenze. Dabei handelte es sich um das Elektroauto des belgischen Ingenieurs, Rennfahrers und Konstrukteurs Camille Jenatzy.
8 von 10 Neuwagen im E-Auto-Land Norwegen sind wiederaufladbar, davon mehr als die Hälfte als reine Stromer.
5600 öffentliche Ladestationen an über 2500 Standorten zählt die Schweiz, und es werden laufend mehr.
1099 Kilometer ohne nachzuladen legte der auf Basis eines Volvo gebaute Elektro-LKW des Schweizer Start-ups Futuricum im vergangenen September zurück – Weltrekord!
Fast 80 Prozent des Stroms aus Schweizer Steckdosen stammt aus erneuerbaren Energien – der Löwenanteil aus Grosswasserkraft und gut 10 Prozent aus Fotovoltaik, Wind, Kleinwasserkraft sowie Biomasse.
2030 könnten laut einer Studie weltweit erstmals mehr Autos mit E-Antrieb als mit Verbrennungsmotor verkauft werden.
2040 will Volvo Cars vollständige Klimaneutralität erreichen. Bereits ab 2025 sollen vollelektrifizierte Modelle die Hälfte des gesamten Umsatzes ausmachen und ab 2030 nur noch Stromer im Angebot stehen. Damit verfolgt der schwedische Autobauer einen der ehrgeizigsten Elektrifizierungspläne in der Autoindustrie.
56 Dezibel laut muss der künstlich erzeugte Sound eines E-Autos bei unter 20 km/h sowie beim Rückwärtsfahren mindestens sein, um Fussgänger und Velofahrer zu warnen. Das entspricht etwa dem Lärm eines Töfflis.